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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Dienstleistungen der Firma Sissy Weber

Stand: 16.02.2021



Elisabeth Weber, Radiga 26a, 8453 St. Johann im Saggautal, 0043 680 4030344, die.sissy@gmx.at




1.     Geltungsbereich


        Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleisterin Elisabeth Weber - nachstehend Dienstleisterin genannt – mit ihrem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.


                 Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.



2.     Vertragsgegenstand


2.1   Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.


2.2   Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt die Dienstleisterin selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.


2.3   Es steht der Dienstleisterin frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.



3.     Zustandekommen des Vertrages


3.1   Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande.


3.2   Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen bzw. mündlichen Auftrag beschrieben.



4.     Vertragsdauer und Kündigung


4.1   Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.


4.2   Kann seitens des Auftraggebers ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden, ist dieser bis mindestens 24h vorher telefonisch unter der angegebenen Rufnummer abzusagen. Sollte die Absage kurzfristiger erfolgen, wird die Hälfte des vereinbarten Satzes in Rechnung gestellt.


4.3   Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn zB. der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet.



5.     Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner


5.1   Die von der Dienstleisterin zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.


5.2   Die Dienstleisterin wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis ihrer Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.


5.3   Ist der Dienstleisterin die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.


5.4   Die Dienstleisterin stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.


                 Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.


5.5   Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.


                 Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.







6.     Preise und Zahlungsbedingungen


6.1   Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis unmittelbar vor Beginn der Dienstleistungseinheit auf Zeit- und Materialbasis fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.


6.2   Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Leistungsumfangs.


6.3   Die angegebene Preise sind Endpreise. Bei Vor-Ort-Terminen wird zusätzlich das gesetzliche Kilometergeld verrechnet.


6.4   Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.


7.     Haftung


7.1   Die Dienstleisterin haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.


7.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.


7.3   Bei der Arbeit mit Tieren des Auftraggebers hat dieser für einen aufrechten Versicherungsschutz des Tieres zu sorgen. Die Dienstleisterin ist vor Beginn der Arbeit am Tier auf auffällige Verhaltensweisen (Aggression, Angst, bereits vorgefallene Ereignisse, u.ä.) verbindlich in Kenntnis zu setzen. Sollte es aufgrund eines diesbezüglichen Versäumnisses zu Personenschäden kommen, haftet der Auftraggeber.



8. Gerichtsstand


Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich österreichisches Recht.


Für sämtliche aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten gilt der Gerichtsstand Leibnitz.



9. Urheberrechtshinweis

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Bildernachweis

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  • Elisabeth Weber

  • Pixabay

10.     Sonstige Bestimmungen


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Radiga, 16.02.2021

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